Die Anfänge

Wie allgemein bekannt, wurde im Mittelalter überall dort wo Menschen in Gemeinschaft zusammenleben mussten, Bruderschaften, Zünfte und Gilden gegründet. Sie dienten der gegenseitigen Unterstützung, der einheitlichen Ausbildung (Zünfte) und Behandlung in der Gemeinschaft.
In unserem Heimatlande waren die Gilden von Einwohnern in Stadt und Land gegründet worden, damit der einzelne bei Gefahr und überkommendem Unglück nicht allein dastand und somit mit Hilfe seiner Mitmenschen rechnen konnte.

Wie nun aus dem alten Gildebuch von Großenbrode ersichtlich ist, wurde die „Not-, Sterbe- und Brandgilde“ am 5. April 1771 mit ihren 17 Artikeln vom Grafen Hardenberg, Gutsbesitzer zu Löhrstorff, dem auch das Großenbrode gehörte, bestätigt und genehmigt.

Diese Satzung hatten die Gildebrüder zusammengestellt und unterschrieben mit dem Datum: 24. März 1771

Die Gründung der Gilde wird wohl nicht erstmalig gewesen sein, denn nach den Aufzeichnungen im Gilderechnungsbuch von 1771 wird bei den Einnahmen ein Posten aufgeführt, der durch die Veräußerung des alten Gildebuches 4 Schilling und 6 Pfennige einbrachte.

Da aber Großenbrode seit dem 24.12.1639 vom Dänenkönig Christian IV. an den Grafen Pentz verkauft wurde, also kein freies Dorf mehr war, die Großenbroder aber ihre Eigenständigkeit nicht gerne aufgeben wollten und somit ihrem Herrn zu Löhrstorff nur Streitereien und Ärger bereiteten, kann es möglich gewesen sein, dass die Vereinigung zu einer Gilde in den Augen des Gutsbesitzers mehr als eine Not-, Sterbe- und Brandgilde war. Es liegen keine Unterlagen vor, die auf ein Verbot dieser Gilde hinweisen.

Betrachtet man die Einnahme-Eintragungen im 1. Gilderechnungsbuch genau, muss folgendes festgestellt werden:

1. das alte Gildebuch wurde für 4 Schilling an Paul Melander verkauft.

2. die Gilde–Wiesenheuer wurde auch für das Jahr 1770 eingenommen, obwohl die Gilde erst 1771 neu gegründet wurde und

3. der Überschuss vom vorigen Jahr, (d.h. wenn der Zeitraum von zwei Jahren benutzt werden kann) also 1769, beträgt 8 Mark 12 Schilling.

Demnach muss die Gilde in einer anderen Form oder mit einer anderen Satzung, die dem Gutsherrn nicht mehr passte, bestanden haben, und dann aufgelöst worden sein. Denn sonst kann man sich eine Neugründung nicht vorstellen. Auch im Ausgabenverzeichnis für 1771 steht: „Vor das neu angelegte Gildebuch

Auch in der Geschenkaufzählung hat 1769 Paul Melander an die Gilde 1 Schacht geschenkt.

Dieses sind alles Beweise dafür, dass unsere Gilde bedeutend älter ist, jedenfalls in anderer Form vor 1771 bestand.

Ferner ist aufgefallen, dass die Einschreibgebühr aller Gildebrüder 1771 nicht in die Einnahmenliste der Gilde vorgenommen wurde, wie etwa 1773 bei Neuzugängen geschehen. Also keine Gründungsbeitrittsgelder und Gründungseinschreibgelder, außer die 4, die im Laufe des Jahres 1771 dazu kamen.

Es muss angenommen werden, dass gerade in Großenbrode der Zusammenhalt und das Gefühl der Zusammengehörigkeit auch in den schwersten Zeiten nicht abhanden gekommen ist, somit wird wohl der Gildegeist, der auch in den Artikeln von 1771 wiedergegeben wurde, in vergangenen Zeiten im täglichen Leben eine Rolle gespielt haben.

Liest man die Texte der alten Schuldverschreibungen, so fällt einem immer der gleiche Wortlaut auf, wie im Schreiben an den Gutsherrn von Bülow zu Löhrstorff 1712: „Es versprechen die Nachgenannten: Einer für Alle, Alle für Einen!“ Genau so 1733 an Detlev Schiefenhöfel: „Und geloben dann, Alle für Einen, Einer für Alle!“ Auch in dem Schreiben von 1741 an den König unterzeichnen Lüder Reise und Lüder Kruse mit: „für uns und in der Vollmacht der übrigen Großenbroder Eingesessenen.

Hier kann tatsächlich von einem Zusammengehörigkeitsgefühl gesprochen werden, obwohl auch damals jeder einzelne seine eigenen Sorgen hatte, um mit seinen Angehörigen und Bediensteten durch diese schweren Zeiten zu kommen. Da der König 1740 den Großenbrodern wieder mehr Rechte zugestand, als sie dem Gutsherrn zu Löhrstorff genehm waren, wird wohl im Laufe der folgenden Jahre die Trennung zur Obrigkeit immer größer geworden sein. Aus diesem Grund wird wohl auch dem Gutsherrn Hardenberg der Einwilligung zur Genehmigung der Gilde nichts mehr im Wege gestanden haben.

Denn bei einer Nichtgenehmigung hätten die Einwohner Großenbrodes keine Gilde gehabt. Sie waren wohl friedlicher als ihre Vorfahren.