Die Satzung

Inhalt

Die Großenbroder stellten folgende Satzung zusammen, die dann auch genehmigt wurde:

Die Satzung aus dem Gildebuch von 1771

Dem großen Gott soll es angenehm und gefällig sein, dass die Menschen untereinander christlich sind und sich lieben und unterstützen.

Es gibt nichts besseres und würdigeres auf der Welt, wenn die Nachbarn untereinander in bester Harmonie und beständiger Freundschaft in Wort und Tat zusammenleben. Einer soll dem anderen im Notfall mit Rat und Tat zur Hilfe kommen. Die Einwohner des Dorfes Großenbrode haben beschlossen, dass sie die Freund- und Bruderschaft in der Gilde aufrechterhalten wollen, da diese sehr nützlich ist.

Den Herrn Generalleutnant (Hardenberg, Gutsbesitzer von Löhrstorff) dem wir unterstehen, bitten wir, dass er die Verbindung (Gilde), der wir und später und andere beitreten möchten, genehmigt und bewilligt.

Jeder Gildebruder ist verpflichtet, sich nach den Satzungen dieser Not-, Sterbe- und Brandgilde zu richten.

Widersetzt sich ein Gildebruder diesen Satzungen wie auch den beschlossenen Strafe, so steht es der Gilde frei, ihn auszuschließen und erst wieder aufzunehmen, wenn er sich erkenntlich gezeigt und gebessert hat.

Alle Einwohner Großenbrodes haben folgende Artikel der Brand- und Totengilde beschlossen.

Es sind wohl nur die männlichen gemeint.

Die Gildebrüder müssen diese Artikel genauestens beachten und befolgen.

Alle Gildebrüder wollen die Einhaltung dieser Artikel damit bekräftigen, indem sie mit ihrem Namen unterschreiben.

Großenbrode, den 24. März 1771

Ferner ist verabschiedet worden, dass die Gildebrüder sowie ihre Nachkommen die Satzungen nach Nützlichkeit verbessern und ändern können. Es ist nicht ratsam für den einzelnen Gildebruder die Satzung für seinen eigenen Zweck zu ändern; er muss mit Strafe rechnen.

Großenbrode, den 24. März 1771

Die Satzung wurde auch im Laufe der Zeit geändert.